23.03.05 Alltagslogik #2

Hallo Knobelfreunde,
liebe Rapper,

die positive Resonanz auf den ersten Teil dieser in zeitlich loser Abfolge erscheinenden Serie hat den Autor bewogen, ein zweites Problem aufzuzeigen, dessen Bearbeitung jedoch erst in zweiter Linie eine Beschäftigung mit der Logik erfordert. Es ist dennoch nicht weniger reizvoll, da im Vordergrund die Handhabe von Argumenten und den diesen zugrunde liegenden Annahmen steht.
Der Sachverhalt - dem Autor vor langer Zeit tatsächlich so widerfahren - ist leicht verständlich:

Eine Mathematik-Klassenarbeit wird vom Lehrer besprochen und zurückgegeben.
Die Schüler werden gebeten, die Korrektur auf Unachtsamkeiten des Korrigierenden hin zu überprüfen und diese dem Lehrer zu melden.
Der Lehrer macht diesbezüglich auf Folgendes aufmerksam:

Regel a) Falls sich der Fehler des Korrigierenden zugunsten des Schülers ausgewirkt haben sollte, würde dies bei der erneuten Korrektur nicht zu nachträglichem Punktabzug führen.

Regel b) Im Falle einer tatsächlich unberechtigten Beanstandung würde selbstverständlich die Punktzahl nach oben hin angepasst.

Man ahnt nun schon, was geschieht:
Der Schüler A erkennt durch Vergleich mit seinem Nachbarn, dass ein falsches Ergebnis in seiner Arbeit als richtig gewertet wurde.
Er geht - mit mehr Anstand als Vernunft - zum Lehrer, von welchem er für seine Ehrlichkeit gelobt wird. Der Lehrer streicht den Fehler als solchen an, Punktzahl und Note lässt er aber wie zuvor versprochen unverändert.
Beschwingt durch soviel Tapferkeit und sich selbst auf die Schulter klopfend kehrt A an seinen Platz zurück und stösst bei weiterer Durchsicht seiner Klausur auf eine grobe Ungerechtigkeit bei der Korrektur; ein von ihm gefundenes, zutreffendes Ergebnis wurde vom Korrigierenden vollständig übersehen, weshalb A für diese Aufgabe nicht die volle Punktzahl erhalten hat.
Der darauf hingewiesene Lehrer stimmt dem erbosten A insoweit zu:
Da sei "tatsächlich zuungunsten des A leider ein richtiges Ergebnis übersehen worden".
Für die Aufforderung des A, nun die dafür nicht gegebenen Punkte zur Gesamtpunktzahl hinzuzurechnen, hat er aber nur ein müdes Lächeln übrig. Denn da sich nun ja beide Fehler "aufheben" würden (was von der Punktzahl her stimmt), wäre ja alles wieder beim Alten: Er könne ihm keine zusätzlichen Punkte mehr geben. Das sei für A, so wörtlich, "leider dumm gelaufen" und A "hätte mal lieber erst die ganze Arbeit durchsehen sollen".

Falls der Lehrer Recht haben sollte, was spricht für seine Ansicht?
Angenommen, er hat Unrecht: Wie begründet man dies am besten möglichst nur mit Hinweis auf seine eigenen Regeln a) und b)?

Sollte es von Interesse sein, wird sich der Autor den Problemen Ende der Woche nähern.
Bis dann!

Posted by Tortellini




Nvozc4 http://www.FyLitCl7Pf7ojQdDUOLQOuaxTXbj5iNG.com

Posted by: JimmiXzSqc at 30.07.17 17:17