25.03.05
Re: Alltagslogik #2
Die nachfolgenden Gedanken zum Problem von Mittwoch sind trotz Kürzung umfangreicher als erwartet geraten - vielleicht etwas zum besinnlichen Schmökern über Ostern...
Auf den ersten Blick liegt der Lehrer falsch. Schließlich passt hier Regel b):
Die Beanstandung liegt in der Behauptung des Korrigierenden, dass die Aufgabe nicht vollständig gelöst wurde. Sie ist auch tatsächlich unberechtigt, da die richtige Lösung der Aufgabe bei der Korrektur nur übersehen, nicht aber vom Schüler vergessen wurde.
Damit müsste also die Punktzahl nach oben angepasst werden und der Lehrer hat Unrecht.
Aber nur unter Anwendung von Regel b) ist auch das gegenteilige Ergebnis möglich, wenn man nicht an ihrem Wortlaut haften bleibt, sondern schaut, was sich hinter dieser Regelung verbirgt.
Ihr liegt wohl die Forderung zugrunde, dass die Punktzahl der Leistung des Schülers in der Klausur entsprechen soll. Wenden wir dies auf den Fall an, so stellen wir fest, dass die Punktzahl nur dann der Leistung entspricht, wenn sie nicht nach oben hin angepasst wird, da - wie angenommen - beide Ergebnisse punktmäßig gleichwertig sind und A an erster Stelle an Punkten zuerst verliert, was er daraufhin an zweiter in gleicher Höhe gewinnt.
Wenn aber die Punktzahl nicht nach oben hin angepasst werden muss, liegt der Lehrer nicht falsch, sondern hat Recht - genau das war nämlich sein Standpunkt.
Unter Anwendung von nur einer Regel sind also bereits beide Ergebnisse möglich - was passiert nun, wenn auch noch a) ins Spiel kommt?
Diese Regel besagt, dass die alte Punktzahl bestehen bleibt, obwohl ein bisher unentdeckter Fehler gefunden wurde. Damit lässt sie also (für einen bestimmten Fall) zu, dass die Punktzahl des Schülers nicht seiner Leistung entspricht.
Dies ist jedoch mit der Forderung - dem gerade gefundenen Sinn - des b) nicht vereinbar, der eine solche Abweichung beider Parameter nicht erlaubt. Da wir nun aber beide Regeln zugleich handhaben müssen, können wir nicht mehr - wie noch gerade eben - davon ausgehen, dass die Punktzahl nicht anzuheben ist und der Lehrer Recht hat. Müssen wir dann nun doch annehmen, dass er falsch liegt ?
Vielleicht. Jedenfalls lässt sich dieses Ergebnis auch noch anders begründen; wir haben uns schließlich noch keine Gedanken dazu gemacht, dass auch hinter Regel a) ein Sinn steckt.
Wer den Anstand besitzt, auf einen eigenen Fehler hinzuweisen, soll nämlich dadurch keinen Nachteil erleiden. Das wäre aber der Fall, wenn der Lehrer die Punktzahl nicht anheben müsste und damit Recht hätte, obwohl A auf seinen Fehler hingewiesen hat und ihm damit wegen a) Schutz gebührt.
Sind wir nun schlauer?
Je nachdem, welche Begründung wir finden, hat der Lehrer Recht oder Unrecht.
Geht es jetzt darum, auszuzählen, wie viele Argumente sich für welches Ergebnis finden lassen? Danach stände es 3 - 1 gegen den Lehrer. Das ist zwar für den Schüler derbe, nicht aber für den Lehrer, der sich immerhin mit einem Argument gegen die Mehrheit behaupten kann. Muss er sich jetzt mit dem Einwand geschlagen geben, dass sein Schüler dreimal richtiger liegt als er?
Besser ist es wohl, die Lösung noch auf andere Argumente zu stützen.
Zu diesem Zweck nehmen wir für einen Moment an, der Lehrer hätte Recht.
Unterstellen wir weiterhin, Schüler Kalle P. hat - mittels telepathischer Kräfte - exakt die gleiche Arbeit wie A geschrieben. P liest jedoch regelmäßig hamburgfunk.de und ist deshalb ein Schlauberger. Anders als A hat er seine Klausur komplett durchgesehen und sie in umgekehrter Reihenfolge beim Lehrer vorgezeigt, also zuerst mit Hinweis auf Regel b), dann auf a).
Er bekommt zuerst seine Zusatzpunkte und anschließend darf ihm beim seinem Fehler nichts abgezogen werden - somit erhält er für die gleiche Leistung mehr Punkte als A.
Finden wir jetzt einen Grund, der diese Ungleichbehandlung sachlich rechtfertigt?
Er müsste ja etwa so aussehen:
"Wer nicht erst den Rest seiner Arbeit durchsieht, bevor er auf einen Fehler aufmerksam macht, muss hinnehmen, weniger Punkte zu bekommen als ihm zustehen, weil .............."
Ich sehe keinen Weg, die Lücke sinnvoll zu füllen - nicht ausserhalb und schon gar nicht innerhalb des Systems von a) und b). Schliesslich muss ja die Punktzahl nach b) der Leistung entsprechen und Anstand nach a) belohnt werden. Auch außerhalb der Regeln kann ich keinen Grund erkennen, warum an die bloße Reihenfolge der Korrekturen ein Nachteil zu Lasten des A geknüpft werden sollte.
Damit kann also die Annahme vom Anfang, der Lehrer hätte Recht, nicht stimmen.
Zwischenstand: 4 - 1.
Gibt es noch einen weiteren Ansatzpunkt?
Wir haben ja festgestellt, dass a) und b) nur scheinbar harmonieren und vielmehr in bestimmten Konstellationen kollidieren, also miteinander unvereinbar sind.
Ein solcher Kollisionsfall liegt hier wohl vor. Denn wenn nach Regel b) die Punktzahl der Leistung entsprechen soll, darf man nicht nach Regel a) über den Fehler hinwegsehen und umgekehrt.
Was tut man in einem solchen Fall? Man wägt ab, gewichtet also die kollidierenden Regeln.
Die entsprechende Frage lautet: Wenn nicht beides zugleich gelten kann, was hat dann Vorrang? Besonders überzeugend ist die Antwort, wenn man sie nur mit den vorgegebenen Annahmen begründen kann. Zur Lösung gelangt dann, wer versucht, beide Regeln zusammenzuführen; folgende Sätze tun dies - welcher ist mehr gangster?
1.) "Der Schüler erhält grundsätzlich so viele Punkte, wie ihm nach seiner Leistung zustehen, es sei denn, dass bei ihm ein Fehler übersehen wurde. In diesem Fall ist es ausnahmsweise vertretbar, dass er letztendlich mehr Punkte erhält, als ihm gebühren."
2.) "Der Schüler erhält grundsätzlich mehr Punkte als seine Leistung zulässt, es sei denn, dass die Korrektur fehlerfrei war. In diesem Fall entspricht die Punktzahl ausnahmsweise der Leistung."
Wir sehen sofort, dass nur bei 1.) dass Verhältnis von Regel und Ausnahme zwischen b) und a) richtig wiedergegeben ist. Wenn nun also a) die Ausnahme zu b) darstellt, liegt darin schon die Entscheidung für den Vorrang untereinander. Denn dies ist das Wesen der Ausnahme: Sie verdrängt, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen, die Regel. Daraus folgt nun also, wonach wir suchen: b) tritt hinter a) zurück.
Wenn dies der Fall ist, kann der Lehrer aber nicht unter Hinweis auf b) einwenden, die Punktzahl dürfe die Leistung nicht übersteigen; genau dieser Umstand ist ihm nämlich nach eigenem Dafürhalten erkennbar weniger wichtig als die Belohnung des anständigen Verhaltens des Schülers nach Regel a).
Damit haben wir zugleich auch sein letztes Argument entkräftet.
Er hat demnach Unrecht. Endstand 5 - 0.
Frohe Ostertage!
Beim nächsten Mal: Modus tollens beim Saufen
Posted by Tortellini

|